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   BVerwG, 16.03.2006 - 5 B 97.05   

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BVerwG, 16.03.2006 - 5 B 97.05 (https://dejure.org/2006,17067)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2006 - 5 B 97.05 (https://dejure.org/2006,17067)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2006 - 5 B 97.05 (https://dejure.org/2006,17067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Voraussetzungen des Getrenntlebens bei Unfähigkeit eines Ehegatten zu motorischen Reaktionen bzw. einer irgendwie gearteten Kommunikation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93

    Sozialhilfe - Ehegatten - Pflegebedürftigkeit - Pflegeheim - Getrenntleben -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 5 B 97.05
    Denn zu den Voraussetzungen für ein Getrenntleben im Sinne von §§ 28, 29 BSHG hat sich das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 1995 BVerwG 5 C 8.93 (BVerwGE 97, 344) geäußert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 B 1478/13

    Verpflichtung zur Gewährung von Pflegewohngeld für einen Heimbewohner

    - 5 B 97.05 -, juris; Urteil vom 26. Januar 1995.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - L 20 B 37/07

    Sozialhilfe

    Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals des Nichtgetrenntlebens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Vorgängerregelungen der §§ 28, 29 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zunächst darauf abzustellen, ob die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen den Ehegatten nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht nur vorübergehend aufgehoben ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 26.01.1995, 5 C 8.93 = BVerwGE 97, 344, bestätigt BVerwG, Beschluss vom 16.03.2006, 5 B 97/05).
  • SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 1 SO 2233/08

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - stationäre

    Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals des "Nichtgetrenntlebens" in § 19 Abs. 3 SGB XII war bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu den Vorgängerregelungen in den §§ 28 und 29 BSHG zunächst darauf abzustellen, ob die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen den Eheleuten nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht nur vorübergehend aufgehoben ist (vgl. BVerwGE 97, 344, bestätigt durch BVerwG vom 16.03.2006 - 5 B 97/05 -, veröffentlicht in juris).
  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2015 - 11 L 1752/14

    Getrenntleben; Vermögensverhältnisse; Eheleute; selbstgenutztes Hausgrundstück

    Für die Annahme eines Getrenntlebens ist vielmehr Voraussetzung, dass mindestens ein Ehegatte den Willen hat, sich vom anderen Ehegatten unter Aufgabe der bisherigen Lebensgemeinschaft auf Dauer zu trennen, wobei der Trennungswille nach außen erkennbar sein muss, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2006 - 5 B 97.05 -, juris; Urteil vom 26. Januar 1995 - 5 C 8.93 -, BVerwGE 97, 344, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Januar 2014, a.a.O., 28. Januar 2011 - 12 A 2782/10 -, juris, und vom 27. Dezember 2010 - 12 A 2494/10 - , juris; LSG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07 SO ER -, FEVS 59, 42, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. März 2013 - 11 K 3672/12 -, juris, Mit Blick auf die Darlegungen des Antragsgegners ist festzuhalten, dass die Annahme eines derartigen Trennungswillens gerade nicht voraussetzt, dass die Eheleute keinerlei Kontakt mehr zueinander haben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995, a.a.O..
  • VG Arnsberg, 23.04.2014 - 9 K 2556/12
    Für die Annahme eines Getrenntlebens ist vielmehr Voraussetzung, dass mindestens ein Ehegatte den Willen hat, sich vom anderen Ehegatten unter Aufgabe der bisherigen Lebensgemeinschaft auf Dauer zu trennen, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 16. März 2006 - 5 B 97.05 -, juris; Urteil vom 26. Januar 1995 - 5 C 8.93 -, BVerwGE 97, 344, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 12 B 1478/13 -, vom 28. Januar 2011 - 12 A 2782/10 -, juris, und vom 27. Dezember 2010 - 12 A 2494/10 -, juris; Landessozialgericht (LSG) NRW, Beschluss vom 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07 SO ER -, juris, wofür hier nichts ersichtlich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 8 B 37/07
    Ein Getrenntleben wäre erst anzunehmen, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass mindestens einer von ihnen den Willen hat, sich vom anderen Ehegatten unter Aufgabe der bisherigen Lebensgemeinschaft auf Dauer zu trennen (vgl BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995 - 5 C 8/93 - BVerwGE 97, S. 344 = FEVS 45, S.447; Beschluss vom 16. März 2006 - 5 B 97/05 ; LSG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07 SO ER - FEVS 59, 42; Hohm in Schellhorn/ Schellhorn/ Hohm, Kommentar zum SGB XII, 17. Auflage 2006, § 19 Rdnrn 14f).
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